Lichtershow statt Feuerwerk
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur von autorisierten Personen verwendet werden dürfen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Reduzierung von Feuerwerksverwendung hat in der Vergangenheit zu einem Rückgang der Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst geführt, was ein Umdenken bei Veranstaltern fördert.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen gemäß § 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) außerhalb von Silvester nur durch Inhaber einer Erlaubnis, eines Befähigungsscheines oder einer Ausnahmebewilligung verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und
- Januar dürfen sie bundesweit auch von Personen erworben und abgebrannt werden, die das
- Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gemäß den Vorgaben der
- SprengV verboten. Die in den letzten zwei Jahren erfolgte Einschränkung bzw. das Verkaufsverbot erfolgte auf Grundlage des Infektionsschutzes anlässlich der Corona Pandemie. Professionelle Feuerwerkereien waren durch dieses Verbot nicht betroffen. Die wenigen Veranstaltungen mit historisch gewachsenen Feuerwerken, wie etwa das Museumsuferfest, der Berger Markt und das Stadtschreiberfest werden grundsätzlich durch professionelle Feuerwerkereien ausgeführt. Das Service-Center Veranstaltungen (SCV) im Ordnungsamt ist die Genehmigungsbehörde für die private und professionelle Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Freien oder in Versammlungsstätten. Aus Gründen des Schutzes der Anwohnenden sowie der Fauna ist es bereits gängige Praxis an sensibel zu betrachtenden Orten lediglich geräuscharme Effekte zu genehmigen und auf hoch aufsteigende Effekte zu verzichten. Das SCV steht den Veranstaltenden unterstützend zur Seite, ist jedoch als Genehmigungsbehörde in den inhaltlichen Gestaltungs- und Planungsprozess in der Regel nicht involviert. Die Möglichkeit für Veranstaltende auf Feuerwerk zu verzichten und Alternativen wahrzunehmen besteht jedoch bereits heute. Da die beiden zurückliegenden Silvesternächte der Pandemielage mit bundesweitem Feuerwerk-Verkaufs-Verbot zeigten, dass eine massive Reduzierung von Feuerwerksverwendung zu einem deutlichen Rückgang der Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst führt, wird ein Umdenken potenzieller Veranstaltender begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2021OFOF 260/6Lichtershow statt FeuerwerkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2021OMOM 1107Lichtershow statt FeuerwerkDirektanregung
- 18. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 430Lichtershow statt FeuerwerkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab