Lichtershow statt Feuerwerk
Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert den Magistrat auf, Lichtershows anstelle von Feuerwerken bei Stadtteilfesten und Silvester zu fördern. Dies soll die Lärmbelastung und Luftverschmutzung reduzieren, die durch Feuerwerke verursacht werden. Die erwartete Folge ist eine umweltfreundlichere und sicherere Feierkultur.
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Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen darauf hinzuwirken, dass durch Vereine oder deren Vereinsring ermöglicht wird, dass sowohl bei Stadtteilfesten als auch am Silvesterfest statt üblicher Feuerwerke und Geböller eine Lichtershow angeboten wird.
Begründung
Nicht nur Tiere sondern auch viele Menschen leiden unter dem Krach und den Luftverschmutzungen, die ein Feuerwerk verursacht. Es ist zwar verständlich, dass Böllern und Feuerwerksraketen zünden Spaß macht. Trotzdem können in den Stadtteilen Alternativen angeboten werden, die verträglicher sind. Auch an gut und professionell konzipierten Lichtershows kann man Gefallen finden, vor allem wenn dadurch Feinstaub vermieden wird. Zum anderen können dadurch Unfälle und weitere negative Aspekte verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2021OFOF 260/6Lichtershow statt FeuerwerkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2021Sie sind hierOMOM 1107Lichtershow statt FeuerwerkDirektanregung
- 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 430Lichtershow statt FeuerwerkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats