Kirche St. Christophorus erhalten hier: möglicher Schulneubau
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Möglichkeit, auf dem Grundstück der Kirche St. Christophorus eine Schule zu errichten, um den Bedarf an Schulplätzen in der Bildungsregion Ost zu decken. Die kirchliche Nutzung kann jedoch nicht vom Magistrat fortgeführt werden, da die Kirche im Trägerschaft des Bistums Limburg steht.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
a) Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine im rechtskräftigen Bebauungsplan für den Gemeinbedarf (Kirche) ausgewiesene Fläche. Diese erlaubt neben einer kirchlichen, im Rahmen des Gemeinbedarfs, auch eine Schulnutzung. Um den Bedarf an Schulplätzen in der Bildungsregion Ost zu decken, ist an dieser Stelle eine Schulnutzung vorstellbar und wird vom Magistrat geprüft. Die Deckung der Bedarfe an Schulplätzen ist eine vorrangige gesetzliche Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main.
b) Zu Nutzungsabsichten durch dritte Träger liegen dem Magistrat keine Informationen vor.
Zu 2.:
Die Kirche steht in der Trägerschaft des Bistums Limburg. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist kein Kirchenträger und könnte die kirchliche Nutzung an dieser Stelle nicht weiterführen. Daher wäre das Interesse der Gläubigen an dem Erhalt der Kirche unmittelbar an das zuständige Bistum zu adressieren, das die Interessen der Gläubigen an dem Kirchenort nach Überzeugung des Magistrats vorrangig berücksichtigen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2022OFOF 321/10Kirche St. Christophorus erhalten hier: möglicher SchulneubauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2022OMOM 2458Kirche St. Christophorus erhalten hier: möglicher SchulneubauDirektanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 429Kirche St. Christophorus erhalten hier: möglicher SchulneubauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab