Griesheim: Baustelle auf der Nordseite der Omegabrücke
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 429
Betreff: Griesheim: Baustelle auf der Nordseite der Omegabrücke Zu 1.: Die Maßnahmen zu Haltestellenumbau und Zuwegung zur Bahnunterführung überschneiden sich nicht, so dass mit dem aktuellen Haltestellenumbau keine Vorfestlegungen für die Überlegungen zur Platzgestaltung getroffen werden.
Zu 2.: Die ehemals vorhandene Haltebucht konnte nicht beibehalten werden, da die notwendige Länge für eine spalt- und damit barrierefrei anfahrbare Bucht an dieser Stelle - auch unter Einbeziehung des vorgelagerten Einmündungsbereichs der Eichenstraße - nicht gegeben ist. Es trifft daher zu, dass sich der barrierefreie Haltepunkt künftig am Fahrbahnrand befinden wird. Die so genannten "Buskaps" und Haltestellen am Fahrbahnrand sind im Zuge des barrierefreien Haltestellenausbaus bereits an sehr vielen Stellen im Stadtgebiet - auch unter vergleichbaren Randbedingungen - umgesetzt worden und haben sich als Regellösung in der Praxis bewährt. Im Hinblick auf die Verkehrssituation ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Durchgangshaltestelle mit entsprechend kurzen Aufenthaltszeiten der Busse handelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2018OFOF 875/6Griesheim: Baustelle auf der Nordseite der OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Dezember 2018VV 1113Griesheim: Baustelle auf der Nordseite der OmegabrückeAnfrage
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 429Griesheim: Baustelle auf der Nordseite der OmegabrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab