Baustelleneinrichtung für den Neubau in Berkersheim Am Dachsberg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Genehmigung der Baustellenabsicherung für den Neubau in Berkersheim. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheit der Fußgänger durch Fußgängerüberwege gewährleistet ist und die Anregung nicht berücksichtigt werden kann.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Baustellenabsicherung wurde in der aktuellen Form genehmigt, weil die zu Fuß Gehenden an zwei Stellen mittels Fußgängerüberwegen gesichert die Straße queren können. Darauf wurde vor allem im Hinblick auf den Schulweg geachtet. Die entsprechende Beschilderung wurde aufgestellt und auch kontrolliert. Dass dies offenbar von einigen zu Fuß Gehenden ignoriert wird und diese ungesichert am Baufeld vorbeilaufen oder ungesichert die Straße queren, kann nicht dem Bauherrn vor Ort zur Last gelegt werden, zudem die vom Ortsbeirat als ungesichert bezeichnete Stelle schon vor der Baumaßnahme existierte. Es handelt sich hierbei um eine gut einsehbare Querungshilfe an der Bushaltestelle. Hier können zu Fuß Gehende, die sich zu der Bushaltestelle begeben wollen, sicher die Straße queren. Die Baustelleneinrichtung am Dachsberg 92 ist bis zum 05.08.2021 genehmigt. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2020OFOF 1065/10Baustelleneinrichtung für den Neubau in Berkersheim Am DachsbergOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. Oktober 2020OMOM 6773Baustelleneinrichtung für den Neubau in Berkersheim Am DachsbergDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 412Baustelleneinrichtung für den Neubau in Berkersheim Am DachsbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab