Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 409
Betreff: Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Seit der letzten öffentlichen Diskussion dieses Bebauungsplanes vor mehr als zehn Jahren hat sich die Wohnungsmarktsituation grundlegend gewandelt. Damals wurden auch von den Wohnungsbaugesellschaften überwiegend Einfamilienhausformen in Reihen- und Doppelhäusern nachgefragt und gebaut, wohingegen derzeit auch dichtere Wohnformen nachgefragt werden. Aus diesem Grund strebt der Magistrat die Anzahl von bis zu 2.000 Wohneinheiten im angesprochenen Gebiet an. Die geplante Stadtbahnhaltestelle gewährleistet eine hervorragende Erschließung mit dem ÖPNV, so dass eine maßvolle Anhebung der Anzahl an Wohnungen in deren Einzugsbereich angebracht ist. Mit ca. 45 Wohneinheiten pro Hektar liegt die aktuelle Planung dabei noch am unteren Ende der Zielvorgabe im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain. Dort wird von 45 - 60 Wohneinheiten pro Hektar im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte ausgegangen. Schließlich werden mit dieser Planung unversiegelte Freiflächen in Anspruch genommen; eine höhere Ausnutzung in einer solchen Planung entspricht daher dem Gebot des schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Absatz 2 Baugesetzbuch) und minimiert die weitere Inanspruchnahme von Flächen. Neben der technischen Infrastruktur für die Ver- und Entsorgung sowie die Verkehrserschließung sind an sozialer Infrastruktur vier Kindertagesstätten, eine Grundschule und eine Feuerwache geplant. Ergänzend dazu können sich rund um den geplanten Quartiersplatz Einrichtungen zur Nahversorgung, Dienstleistungen, Arztpraxen oder soziale Institutionen ansiedeln. Da es sich bei diesem Baugebiet um eine von der Stadt Frankfurt über Baulandumlegung und Erschließung gesteuerte Gesamtmaßnahme handelt, kann auf die rechtzeitige Bereitstellung der Infrastruktur hingewirkt werden. Da nicht zu erwarten ist, dass im Zuge der Bodenordnung ein nennenswerter Umlegungsvorteil in Form von Bauland bei der Stadt verbleibt, werden die Mittel für die erforderliche Infrastruktur frühzeitig in den Haushalt eingestellt werden. Besonders wichtig ist dies im Fall der Ortsrandstraße. Über diese wird der gesamte Baustellenverkehr abgewickelt werden, so dass diese vor dem Baubeginn im Gebiet fertig gestellt sein muss. Denkbar ist in diesem Fall die Vorfinanzierung der Straße durch einen Investor. Um die rechtzeitige Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten, ist das Stadtschulamt bereits in den Prozess der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes involviert. So ist sichergestellt, dass für die geplante Anzahl an Einwohnern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Da das Quartier auch abschnittweise realisiert werden kann, sind für den nördlichen und südlichen Teilbereich jeweils eine und für den mittleren Bereich zwei Kindertagesstätten vorgesehen. Im nördlichen Bauabschnitt direkt an die Ortsrandstraße ist der Standort für die Grundschule angedacht, so dass hier frühzeitig mit dem Bau begonnen werden kann. Für einen Bürgertreff und spezielle Angebote für Senioren liegen noch keine konkreten Planungen vor. Hierfür sind keine gesonderten Festsetzungen im Bebauungsplan notwendig. Eine Verortung und konkrete Festsetzung zum derzeitigen Planungsstand schränkt zukünftige Entwicklungen unnötig ein. Diese Nutzungen sind vielmehr überall zulässig und es wird eine stärkere Durchmischung und Flexibilität ermöglicht. Der Standort der Feuerwehr ist mit der Branddirektion abgestimmt und wird entsprechend im Haushalt abzusichern sein. Zu einer Verlagerung des 15. Polizeireviers ist noch keine Entscheidung gefallen, eine Integration in das Baugebiet ist aber nach wie vor möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2013OFOF 552/10Bereitstellung der Infrastruktur .Am Eschbachtal., Bebauungsplan Nr. 516Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013VV 897Bereitstellung der Infrastruktur „Am Eschbachtal“, Bebauungsplan Nr. 516Anfrage
- 17. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 409Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab