Ersatz für den aufgemalten Gehweg durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der…
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Ersatz für den aufgemalten Gehweg durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 400
Betreff: Ersatz für den aufgemalten Gehweg durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat weist im Hinblick auf eine für die Anhebung des Gehweges erforderliche Planung mit Entwässerung der Fahrbahn vorsorglich darauf hin, dass ein Ausbau jedoch nicht vor dem Frühjahr 2016 möglich sein wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2014OFOF 279/11Haushalt 2015/2016 Ersatz des aufgemalten Gehwegs durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner.Straße/Langenselbolder.StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Oktober 2014EAEA 11Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ersatz für den aufgemalten Gehweg durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/LangenselboEtatanregung
- 6. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 400Ersatz für den aufgemalten Gehweg durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab