Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 3
Betreff: Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks Der Magistrat hat keine Bedenken gegen die Aufstellung eines Bücherschrankes in der Eingangshalle des ehemaligen Rathauses Nieder-Erlenbach. Aus Sicherheitsgründen muss jedoch gewährleistet sein, dass die Nutzer des Bücherschrankes keinen Zugang zu den genutzten Räumen des Rathauses haben. Sollte ein Bücherschrank außerhalb des Rathauses im öffentlichen Raum aufgestellt werden, so ist ein geeigneter Standort mit dem Magistrat festzulegen. Eine Finanzierung müsste aus Mitteln des Ortsbeirats erfolgen, da für die Einrichtung von Bücherschränken keine originären Haushaltsmittel vorhanden sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 172/13Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen BücherschranksOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013OMOM 2595Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen BücherschranksDirektanregung
- 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 3Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen BücherschranksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab