Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks
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Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein öffentlicher Bücherschrank, in dem Bücher kostenfrei eingestellt und entnommen werden können, in der Eingangshalle des ehemaligen Nieder-Erlenbacher Rathauses aufgestellt werden kann. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, auf Kosten der Stadt einen wetterfesten und standsicheren Bücherschrank in der Stadtteilmitte "Am Bürgerbrunnen" aufzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich einstimmig für das Aufstellen eines öffentlich zugänglichen Bücherschranks ausgesprochen. Da ein entsprechender Schrank (Kosten: rund 6.000 - 7.000 €) nicht aus dem recht bescheidenen Ortsbeiratsbudget zu realisieren war, befürwortete der Ortsbeirat einstimmig, ein preisgünstigeres Regal-/Schranksystem in den Eingangsbereich des ehemaligen Rathauses aufzustellen. Der Zugang zum Bücherfundus für die Öffentlichkeit soll dann ermöglicht werden, wenn die Ehrenbeamte ihre Sprechstunden abhalten. Dies ist praktisch täglich der Fall. Eine Ehrenbeamtin hat sich darüber hinaus bereit erklärt, für die Pflege des Bücherschranks zu sorgen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben bereits Bücher gespendet. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass ein solches Angebot nicht nur zur Stadtteilkultur beiträgt, sondern auch geeignet ist, mehr Stadtteilleben in dieses kaum genutzte öffentliche Gebäude zu bringen. Seit nunmehr rund einem Jahr ist das zuständige Amt mit diesem Anliegen befasst - ohne dass eine entsprechende Genehmigung ergangen wäre.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2013, OF 172/13
Betreff: Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein öffentlicher Bücherschrank, in dem Bücher kostenfrei eingestellt und entnommen werden können, in der Eingangshalle des ehemaligen Nieder-Erlenbacher Rathauses aufgestellt werden kann. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, auf Kosten der Stadt einen wetterfesten und standsicheren Bücherschrank in der Stadtteilmitte "Am Bürgerbrunnen" aufzustellen.
Begründung: Der Ortsbeirat hat sich einstimmig für das Aufstellen eines öffentlich zugänglichen Bücherschranks ausgesprochen. Da ein entsprechender Schrank (Kosten: rund 6.000 - 7.000 €) nicht aus dem recht bescheidenen Ortsbeiratsbudget zu realisieren war, befürwortete der Ortsbeirat einstimmig, ein preisgünstigeres Regal-/Schranksystem in den Eingangsbereich des ehemaligen Rathauses aufzustellen. Der Zugang zum Bücherfundus für die Öffentlichkeit soll dann ermöglicht werden, wenn die Ehrenbeamte ihre Sprechstunden abhalten. Dies ist praktisch täglich der Fall. Eine Ehrenbeamtin hat sich darüber hinaus bereit erklärt, für die Pflege des Bücherschranks zu sorgen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben bereits Bücher gespendet. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass ein solches Angebot nicht nur zur Stadtteilkultur beiträgt, sondern auch geeignet ist, mehr Stadtteilleben in dieses kaum genutzte öffentliche Gebäude zu bringen. Seit nunmehr rund einem Jahr ist das zuständige Amt mit diesem Anliegen befasst - ohne dass eine entsprechende Genehmigung ergangen wäre.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 172/13Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen BücherschranksOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013OMOM 2595Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen BücherschranksDirektanregung
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 3Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen BücherschranksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme