Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbinden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem unerlaubten Parken auf dem Gehweg in der Böhmerstraße/Ecke Oberlindau. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne entsprechende Beschilderung oder Markierung das Parken nicht erlaubt ist. Der Magistrat plant, die Überwachung durch die Verkehrspolizei zu intensivieren, um das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer:innen zu reduzieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Parken auf dem Gehweg ist nur erlaubt, wenn eine entsprechende Beschilderung und / oder Markierung vorhanden ist. Dies ist an der betroffenen Stelle nicht der Fall. Es handelt sich also um unerlaubtes Parken auf dem Gehweg, beziehungsweise um bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen.
Die Böhmerstraße / Ecke Oberlindau liegt im Bereich des Bewohnergebietes Nr.
16. Durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei werden Kontrollen im Rahmen der Bewohnerplakette, der Parkscheinautomaten-Bereiche (Grüneburgweg) und durch die Radstaffel vorgenommen. Dadurch herrscht bereits eine hohe Überwachungsdichte vor. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird für die Beschwerdelage sensibilisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2022OFOF 385/2Poller im Bereich Böhmerstraße/Ecke OberlindauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2022OMOM 2729Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbindenDirektanregung
- 9. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 39Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab