Ortsumfahrung Praunheim - Planungsmittel endlich nutzen und Baumittel einstellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 398
Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - Planungsmittel endlich nutzen und Baumittel einstellen Unter Bezugnahme auf seinen Vortrag M 94 vom 09.05.2014 (§ 5076 vom 25.09.2014) verweist der Magistrat darauf, dass die Vorplanung und die weiterführende Planung zur Ortsumfahrung Praunheim aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Die Einstellung von investiven Mitteln kann entsprechend haushaltsrechtlicher Vorgaben erst nach Abschluss des notwendigen Planfeststellungsverfahrens und auf Basis einer Kostenberechnung erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2014OFOF 448/7Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16. Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03. Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim - Planungsmittel endlich nutzen und Baumittel einstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2014EAEA 65Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim - Planungsmittel endlich nutzen und Baumittel einstellenEtatanregung
- 6. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 398Ortsumfahrung Praunheim - Planungsmittel endlich nutzen und Baumittel einstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab