Einrichtung eines Gebietes für Anwohnerparken
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2009, ST 398
Betreff:
Einrichtung eines Gebietes für Anwohnerparken
Der Magistrat hat bereits im Jahr 2000 die Einrichtung des Anwohnerparkens in dem angesprochenen Gebiet untersucht und begründet abgelehnt (vgl. B 479 vom 26.06.2000 und B 993 vom 22.12.2000).
Nachdem sich die Rahmenbedingungen seithernicht verändert haben bleibt der Magistrat bei seiner Ablehnung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2009OFOF 393/16Einrichtung eines Gebietes für AnwohnerparkenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2009VV 851Einrichtung eines Gebietes für AnwohnerparkenAnfrage
- 17. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 398Einrichtung eines Gebietes für AnwohnerparkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab