Schwanheim: Gaslaternen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Rückbau der Gaslaternen in Schwanheim, der gemäß den technischen Normen erfolgt. Der Austausch gegen moderne Beleuchtungstechnik ist frühestens für das Jahr 2022 vorgesehen, während die bestehende Beleuchtung bis dahin instandgehalten wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Beleuchtungsanlagen in Schwanheim wurden gemäß den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen aufgestellt, die zum Errichtungszeitpunkt galten. Mit dem Beschluss § 4832 vom 24.07.2014 entschied sich die Stadtverordnetenversammlung für den Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Entscheidend für den jeweiligen Zeitpunkt des Austauschs gegen eine modernere und effizientere Technik ist die mit Prüfungen ermittelte Standsicherheit der Beleuchtungsmasten. Nach den Ergebnissen dieser Prüfungen ist der Austausch der Gasbeleuchtung in Schwanheim nicht vor dem Jahr 2022 vorgesehen. Bis dahin wird die bestehende Beleuchtung instandgehalten. Die in der Begründung der Anregung aufgeführte StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) kümmert sich indes in der Regel binnen ein bis zwei Tagen um Störungen an der Gasbeleuchtung. Minderungen der Beleuchtungsstärke oder andere Störungen können im Internet auf https://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung-frankfurt.html oder telefonisch unter 069 21388110 gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 1377/6Schwanheim: GaslaternenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2020OMOM 6784Schwanheim: GaslaternenDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 393Schwanheim: GaslaternenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab