Schwanheim: Gaslaternen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Funktionsfähigkeit der Gaslaternen in Schwanheim regelmäßig zu überprüfen und instand zu setzen. Dies ist notwendig, da die Gaslaternen oft defekt sind und die Sicherheit der Bürger gefährden.
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Der Magistrat wird gebeten, bei der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH darauf hinzuwirken, dass die im Stadtteil Schwanheim noch vorhandenen Gaslaternen permanent auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft und gegebenenfalls zeitnah instand gesetzt werden.
Begründung
In Schwanheim besteht die Straßenbeleuchtung in einigen Straßen noch aus herkömmlichen Gaslaternen. Diese sind, wie die seinerzeit intensiv geführte Diskussion um ein Umrüstprogramm gezeigt hat, sehr störanfällig. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit fällt wieder verstärkt auf, dass ganze Straßenzüge dunkel sind, weil fast alle Gaslaternen nicht mehr ihre volle und für die Sicherheit der Bürger unabdingbar notwendige Leuchtstärke entwickeln oder teilweise ganz ausfallen. Oft sind pro Laterne mehr als die Hälfte der sogenannten Gasstrümpfe defekt. Da das geplante Umrüstprogramm auf deutlich weniger störanfällige Elektro- bzw. LED-Lampen offensichtlich abgebrochen wurde, ist es notwendig, mit intensiverer Wartung die notwendige Ausleuchtung aller Schwanheimer Straßen sicherzustellen. Der Ortsbeirat merkt an, dass die SRM, im Falle, dass Bürger anrufen oder eine Störung im Internet melden, in aller Regel kurzfristig reagiert. Das reicht allerdings nicht aus, um dem schlechten Zustand der Gaslaternen in Schwanheim grundsätzlich beizukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 1377/6Schwanheim: GaslaternenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6784Schwanheim: GaslaternenDirektanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 393Schwanheim: GaslaternenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats