Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 390
Betreff: Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße Im gesamten Bereich des
- Bauabschnitts der Main-Weser-Bahn wurde mit den Arbeiten begonnen. Auch im Bereich des Fußgänger- bzw. Spazierweges an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße wurden z. B. schon Vermessungsarbeiten begonnen. Die Fäll- und Rodungsarbeiten stehen kurz vor der Ausführung. Eine Aufrechterhaltung des Fußgänger- bzw. Spazierweges kann der Magistrat aus Sicherheitsgründen nicht unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2017OFOF 366/9Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. November 2017OMOM 2413Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 390Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab