Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
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Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 21.10.2017
Betreff: Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass dieser zurzeit völlig zugewachsene Weg baldigst wieder begehbar ist.
Begründung: Der angesprochene Weg wird seit Jahren bzw. Jahrzehnten von Fußgängern genutzt. Das Terrain befindet sich zwar im Eigentum der Deutschen Bahn AG, über viele Jahre ist jedoch ein Gewohnheitsrecht entstanden, das vom Eigentümer zu beachten ist. Für die Bahnanlage steht zwar ein Ausbau bevor, der aber wohl nicht vor dem Jahr 2018 beginnen dürfte und damit keinen Hinderungsgrund bildet, den Spazierweg wieder zu öffnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2017OFOF 366/9Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. November 2017Sie sind hierOMOM 2413Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 390Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats