Sichtbehinderung durch Verkehrsschild
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 390
Betreff:
Sichtbehinderung durch Verkehrsschild
Die mit dem Bau der Verkehrsinsel angebrachte Leitbake muss aus rechtlichen Gründen, außerhalb geschlossener Ortschaften, beibehalten werden. Bei einer Überprüfung vor Ort konnten keine Sichtbeeinträchtigungen im direkten Einmündungsbereich durch die vorhandene Leitbarke festgestellt werden.
Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2011OFOF 31/13Sichtbehinderung durch VerkehrsschildOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 13. September 2011OAOA 67Sichtbehinderung durch VerkehrsschildAnregung
- 5. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 390Sichtbehinderung durch VerkehrsschildStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab