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Spielplatz am DRK-Wohnheim für geflüchtete Familien (Cézanneweg 2)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Ortsbeirat schlägt die Errichtung eines Kleinkinderspielplatzes für Kinder bis zu zehn Jahren auf dem Gelände Cézanneweg 2 vor. Auf dem Gelände selbst (Flurstück 316) erscheint keine Fläche für die Errichtung eines Kinderspielplatzes geeignet. Das dahinterliegende Grundstück 337/1 ist in der Liegenschaftsverwaltung des Amt 66, die Grundstücke 338/1 und 339/1 sind dem Amt 67 zugeordnet. Als Kombination aller drei genannten Grundstücke könnte eine ca. 200 qm große ebene Fläche für einen Spielpunkt geeignet sein. Die Fläche dient derzeit der Regenwasserbewirtschaftung. Insofern wären kleinere Einbauten wie z.B. von Balanciermöglichkeiten und Wackeltieren möglich. Für eine Sandspielfläche ist die Fläche nicht geeignet. Dem Grünflächenamt stehen für diese Einrichtungen jedoch keine Mittel zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass in 370 m Entfernung, im Bonifatiuspark ein Spielplatz vorhanden ist und in ca. 600 m Entfernung der Spielplatz Utrilloweg, der gefahrlos über einen Fuß-und Radweg zu erreichen ist.