GrünGürtelpark Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 385
Betreff: GrünGürtelpark Nieder-Eschbach Seitens des Magistrates ist es beabsichtigt, die Fläche des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach sukzessive dem GrünGürtel, der in seinem Umgriff von der Stadtverordneten-Versammlung (§ 8383 vom 14.11.1992) beschlossen wurde, zuzuschlagen. Dabei soll mit dem östlichen Bereich begonnen werden. Auf dieser Basis und durch die fast vollständige Sicherung des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" wird die Aufstellung einer eigenständigen Satzung, wie eines Bebauungsplans, nicht weiter für erforderlich gehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2016OFOF 41/15GrünGürtelpark Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2016OAOA 61GrünGürtelpark Nieder-EschbachAnregung
- 17. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 385GrünGürtelpark Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab