Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 380
Betreff:
Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse
Zu 1.:
Der Anregung des Ortsbeirates wird dahingehend entsprochen, dass am Knoten
Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße/Borsigallee das Verkehrszeichen 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger, Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei“ aufgestellt wird.
Zu 2.:
Der Magistrat hat derzeit keine Möglichkeit, Anbietern von Navigationssystemen vorzuschreiben, Tonnagebegrenzungen in die Routenführung aufzunehmen.
Die Benutzung von Navigationssystemen entbindet den Kraftfahrer jedoch nicht von der Beachtung der vorhandenen StVO-Beschilderung im Straßennetz.
Zur weiteren Information sei erwähnt, dass im April 2009 in Frankfurt a. M. ein Workshop des Deutschen Städtetages unter der Leitung des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt stattfindet. Hierbei soll mit Vertretern von digitalen Kartenherstellern, von Systembetreibern, des ADAC.s und Vertretern anderer Kommunen genau diese Problematik mit dem Ziel erörtert werden, Abhilfe zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2008OFOF 344/16Schwerlastverkehr in der RöhrborngasseOrtsbeiratsantrag · fwf
- 21. Oktober 2008OAOA 751Schwerlastverkehr in der RöhrborngasseAnregung
- 16. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 380Schwerlastverkehr in der RöhrborngasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab