Straßenbeleuchtung intensivieren
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Straßenbeleuchtung in Bornheim zu intensivieren, indem die bestehende Gasbeleuchtung durch modernere Technik ersetzt wird. Der Austausch ist jedoch erst nach 2022 vorgesehen, da die Standsicherheit der Beleuchtungsmasten geprüft werden muss. Bis dahin wird die aktuelle Beleuchtung instandgehalten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Beleuchtungsanlagen in Bornheim wurden gemäß den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen aufgestellt, die zum Errichtungszeitpunkt galten. Mit dem Beschluss § 4832 vom 24.07.2014 entschied sich die Stadtverordnetenversammlung für den Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Entscheidend für den jeweiligen Zeitpunkt des Austauschs gegen diese modernere und effizientere Technik ist die mit Prüfungen ermittelte Standsicherheit der Beleuchtungsmasten. Nach den Ergebnissen dieser Prüfungen ist der Austausch der Gasbeleuchtung in Bornheim nicht vor dem Jahr 2022 vorgesehen. Bis dahin wird die bestehende Beleuchtung instandgehalten. Störungen und Minderungen der Beleuchtungsstärke können auf https://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung-frankfurt.html im Internet oder unter 069 21388110 telefonisch gemeldet werden. In der Regel werden diese innerhalb von ein bis zwei Tagen behoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 515/4Straßenbeleuchtung intensivierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2020OMOM 6804Straßenbeleuchtung intensivierenDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 377Straßenbeleuchtung intensivierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab