Ersatz der Messingplatten in der Unterführung der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 376
Betreff: Ersatz der Messingplatten in der Unterführung der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch Der Magistrat hat bereits verschiedene Möglichkeiten die fehlenden Messingstreifen zu ersetzen untersucht. Für den Ersatz der Messingstreifen mit Steingranulat in Messingfarbe würden nach einer ersten Kostenschätzung ca. 126,00 Euro/lfdm anfallen. Bei den derzeit über 300 lfdm zu ersetzenden Messingstreifen würden geschätzte Kosten von ca. 38.000,00 Euro entstehen. Die Kosten für Reinigung des Untergrunds, Abklebearbeiten sowie die Reinigung der Ränder und Flächen nach Abschluss der Arbeiten sind im Vorfeld schwer zu kalkulieren. Diese Kosten müssten stundenweise abgerechnet werden, und fallen zusätzlich an. Insgesamt ist mit Kosten von ca. 50.000,00 Euro zu rechnen. Da es sich um eine rein kosmetische Maßnahme handelt, die aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht notwendig ist, stehen die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum Ergebnis. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main, kann die Maßnahme derzeit auch bei einer Kostenbeteiligung des Ortsbeirats nicht durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2013OFOF 523/9Ersatz der Messingplatten in der Unterführung U-Bahn-Haltestelle DornbuschOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 17. Januar 2013OIBOIB 137Ersatz der Messingplatten in der Unterführung der U-Bahn-Haltestelle DornbuschBudget-Initiative
- 4. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 376Ersatz der Messingplatten in der Unterführung der U-Bahn-Haltestelle DornbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab