Mehr Grün im Ostend
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2006, ST 373
Betreff:
Mehr Grün im Ostend
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt im Rahmen eines relativ formalisierten Verfahrens. Wesentlich hierbei ist z. B. der Geltungsbereich des Planes, auf den sich alle Festsetzungen beziehen. Bei der Grundsanierung der Rückertstraße zwischen Hanauer Landstraße und Ostendstraße sollen zusätzliche Baumpflanzungen durchgeführt werden.
Die Grundsanierung der Rückertstraße soll auch im Abschnitt zwischen Ostendstraße und Sonnemannstraße erfolgen, was zunächst nicht vorgesehen war. Die Planung sieht vor, dass die Bäume, die in den Schrägparkbuchten gepflanzt wurden, durch weitere Baumpflanzungen im Bereich des östlichen Gehweges ergänzt werden. Somit werden voraussichtlich sieben zusätzliche Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gepflanzt. Da dies zum Zeitpunkt der Abwägung der Stellungnahme des Naturschutzbeirates nicht bekannt war, konnte dies nicht in die Abwägung eingestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2005MM 255Bebauungsplan Nr. 592 - Südlich Ostendstraße zwischen Uhland- und Rückertstraße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a.F. i.V.m. § 233 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. Januar 2006OMOM 4049Mehr Grün im OstendDirektanregung
- 10. Januar 2006OFOF 783/4Mehr Grün im OstendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 373Mehr Grün im OstendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab