Ampelanlage auf Höhe der Main-Neckar-Brücke
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 367
Betreff: Ampelanlage auf Höhe der Main-Neckar-Brücke Die Einrichtung eines lichtsignalgesteuerten Fußgängerüberwegs auf Höhe der Main-Neckar-Brücke auf der Südseite würde lediglich von Personen genutzt, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und deren Quelle oder Ziel westlich der Main-Neckar-Brücke liegt. Alle anderen Personen werden auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Treppe auf der zur Main zugewandten Straßenseite zu nutzen. Personen mit eingeschränkter Mobilität sind allerdings erst dann zu erwarten, wenn der barrierefreie Zugang zur Brücke auch auf der nordmainischen Seite hergestellt ist. Hierfür kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Zusage getroffen werden. Der Magistrat sieht daher von der Einrichtung eines lichtsignalgesteuerten Fußgängerüberwegs vorerst ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2017OFOF 596/5Ampelanlage auf Höhe der Main-Neckar-BrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2017OMOM 2329Ampelanlage auf Höhe der Main-Neckar-BrückeDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 367Ampelanlage auf Höhe der Main-Neckar-BrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab