Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 363
Betreff: Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Grundsätzlich werden mobile Geschwindigkeitsanzeigen vorrangig im Bereich von Schulen, Kindergärten oder Einrichtungen, die vermehrt von besonders schutzwürdigen Fußgängern frequentiert werden, eingesetzt. Die Seulberger Straße weist keine der aufgeführten Kriterien auf. Sie ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und bietet dem Verkehrsteilnehmer eine gute Sicht. Der Ausbauzustand lässt nur geringe Fahrgeschwindigkeiten zu und weist lediglich geringen Anliegerverkehr auf. Unfälle und gefährliche Situationen sind bislang nicht bekannt geworden. Gleichwohl wird der Magistrat zunächst eine Langzeitmessung durchgeführen, um belastbare Erkenntnisse über das Geschwindigkeitsverhalten zu gelangen und hiernach abschließend entscheiden. Das Ergebnis der Langzeitmessung wird in der abschließenden Stellungnahme dargestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2012OFOF 358/10Die Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2012OMOM 1760Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger StraßeDirektanregung
- 4. März 2013Sie sind hierSTST 363Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger StraßeStellungnahme
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1227Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab