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Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1227

Betreff: Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Die Langzeitmessung in der Seulberger Straße (verkehrsberuhigter Bereich) ergab ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von lediglich 300 Fahrzeugen. Die Rechtsprechung legt für die in verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeitsspanne von 4 km/h bis 10 km/h, aber deutlich unter 20 km/h, fest. Die Geschwindigkeit von 90 Prozent aller in diesem Bereich gemessenen Verkehrsteilnehmer bewegte sich im vorgeschriebenen Rahmen zwischen 10 km/h und 20 km/h. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (Geschwindigkeitsverhalten, Unfalldaten, Verkehrsaufkommen und Verkehrssituation) wird von der Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage abgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2012OFOF 358/10Die Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2012OMOM 1760Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger StraßeDirektanregung
  3. 4. März 2013STST 363Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger StraßeStellungnahme
  4. 12. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    STST 1227Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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