Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße, um sichere Rad- und Fußwege zu gewährleisten. In der ersten Planungsstufe wird der Fußverkehr getrennt von der Fahrbahn geführt, während der Radverkehr aufgrund der Platzverhältnisse nicht getrennt werden kann. Ab 2024 ist eine Geh- und Radwegunterführung in der zweiten Planungsstufe vorgesehen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist auf die dem Ortsbeirat bereits bekannte und mit allen Fachämtern abgestimmte Planung: Der Fußverkehr wird im nordwestlichen Bahnübergangsbereich getrennt von der Fahrbahn unter Einhaltung eines anforderungsgerechten Maßes von 2,50 Metern über die Bahnanlage geführt. Die Führung des Radverkehrs hingegen kann auf Grund der beengten Platzverhältnisse in der Planungsstufe 1 nicht getrennt vom Kraftfahrzeug-Verkehr ermöglicht werden. Die Radwegführung entspricht demnach dem Bestand. Insgesamt sind in der Planungsstufe 1 zwei separate Übergänge an den Gleisen für Fußgängerinnen und Fußgänger geplant.
Der Bau einer Geh- und Radwegunterführung ist ab circa 2024 in der zweiten Planungsstufe vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2021OFOF 187/6Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs OeserstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2021VV 190Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs OeserstraßeAnfrage
- 14. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 362Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs OeserstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab