Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat grundsätzlich der Anregung zur Entfernung einer Linksabbiegespur an der Breitenbachbrücke zugestimmt. Es werden verschiedene Varianten geprüft, um die Verkehrssituation zu verbessern, mit dem Ziel, die Planungen im ersten Quartal 2024 zu starten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Rödelheimer Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Ertüchtigung des Überwegs zwischen Schönhofviertel und Bockenheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Direkte Fuß- und Radwegverbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof schaffen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheitsmaßnahmen für Zufußgehende entlang der Schönhofstraße vervollständigen15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rödelheimer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann grundsätzlich entsprochen werden. Es werden verschiedene Varianten geprüft, um von der Breitenbachbrücke kommend eine der beiden Linksabbiegespuren für den Kfz-Verkehr zu entfernen. Die Planungen werden voraussichtlich im
- Quartal 2024 starten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2023OFOF 766/2Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Oktober 2023OMOM 4650Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer StraßeDirektanregung
- 9. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 361Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab