Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wurden Maßnahmen zur Lärmminderung und Geruchsbelästigung ergriffen, die erfolgreich umgesetzt wurden. Eine dauerhafte Schließung der Bar ist nicht gerechtfertigt, da alle Auflagen erfüllt wurden.
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Ziegelhüttenweg — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
- Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bereits im Jahr 2018 wurde für den Wirtschaftsgarten eine Betriebszeitbeschränkung auf 22:00 Uhr verfügt. Weitere Anordnungen existieren für den Betrieb nicht. Aufgrund mehrerer Anwohnerbeschwerden über Lärm und Geruchsbelästigungen durch die Shisha-Bar, wurden seit deren Wiedereröffnung am 30.08 2019 mehrere Kontrollen des Gaststättenbetriebs durch den Immissionsschutz der Stadtpolizei durchgeführt. Im Zuge dieser Kontrollen wurden anfangs Missstände, wie geöffnete Schallaustrittsöffnungen oder ein kreisrunder Ausschnitt in einem der Fenster, festgestellt, durch die Lärm und Geruch nach außen dringen konnten. Die Betreiber wurden aufgefordert, die Türen und Fenster geschlossen zu halten und auch den Ausschnitt im Fenster dauerhaft zu verschließen. Auch wurde die Zuluft-Anlage einer Messung unterzogen und die Anbringung eines Schalldämpfers auferlegt, um auch die nächtlichen Richtwerte einhalten zu können. Sämtliche Mängel wurden im geforderten Zeitraum erledigt. Messungen in den Wohnräumen der Beschwerdeführer ergaben, dass alle Richtwerte eingehalten wurden, selbst wenn die Anlagen auf höchster Stufe liefen. Geruchsbelästigungen durch süßlichen Tabak in den verwendeten Shishas wurden außerhalb der Bar ebenfalls nicht mehr festgestellt und bei nächtlichen Sperrzeit-Kontrollen war die Bar geschlossen. Die Möglichkeit der Wiedereröffnung kann dem Betreiber eines Betriebes nicht vorenthalten werden, wenn er sämtliche Missstände abgestellt hat. Ebenso liegen keine bauordnungsrechtlichen Verstöße vor. Die Baugenehmigung für die Umnutzung von "Laden" in "Schankwirtschaft" (Café und Bar) wurde befristet bis zum 22.11.2022 genehmigt. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist eine dauerhafte Schließung - also ein Gewerbeuntersagungsverfahren - gegenwärtig nicht gerechtfertigt. Es besteht für die Anwohner natürlich weiterhin die Möglichkeit, sich bei Störungen und Belästigungen jederzeit unter der ihnen bekannten Telefonnummer an das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei zu wenden. Dort werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2019OFOF 1432/5Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2019OMOM 5294Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33Direktanregung
- 21. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 357Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab