Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek
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Neues zu Bechtenwaldstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357
Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek Auch der Magistrat hält eine Verlegung der Haltestelle der Fahrbibliothek von der Straße Neu-Zeilsheim in das Gebiet nördlich der Stadthalle Zeilsheim, mit Anbindung zur Taunusblick-Siedlung, für sinnvoll. Dafür wurde am 12.01.2016 ein Ortstermin anberaumt. Neben der Stadtbücherei und dem Straßenverkehrsamt nahmen auch die Kinderbeauftragte von Zeilsheim und ein Vertreter des Ortsbeirates an diesem Termin teil. Einstimmig einigte man sich dort auf eine Haltestelle in der Bechtenwaldstraße / Ecke Hahnbergweg (neben dem Parkplatz der Stadthalle). Zum ersten Mal wird die neue Haltestelle am Donnerstag, 10.03.2016 angefahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 1533/6Zeilsheim: Standortveränderung der FahrbibliothekOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2015OMOM 4767Zeilsheim: Standortveränderung der FahrbibliothekDirektanregung
- 19. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 357Zeilsheim: Standortveränderung der FahrbibliothekStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab