Aufstellen von Bücherschränken im Rathaus
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 351
Betreff:
Aufstellen von Bücherschränken im Rathaus
Von Seiten des Magistrats bestehen gegen das Aufstellen von Bücherschränken im Eingangsbereich des Nieder-Erlenbacher Rathauses keine Bedenken, sofern alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden und der Dienstbetrieb nicht gestört wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2011OIBOIB 19Aufstellen eines offenen Bücherschranks am Bürgerbrunnen in Nieder-ErlenbachBudget-Initiative
- 14. November 2011OFOF 49/13Aufstellen von Bücherschränken im RathausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2011OMOM 664Aufstellen von Bücherschränken im RathausDirektanregung
- 5. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 351Aufstellen von Bücherschränken im RathausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab