Höchst: Entschärfung des gefährlichen Kreuzungsbereiches (Kurmainzer Straße/Auerstraße) durch Schaffung einer Fußgängerampelanlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Entschärfung des gefährlichen Kreuzungsbereiches an der Kurmainzer Straße/Auerstraße durch die Schaffung einer Fußgängerampelanlage. Eine Verkehrserhebung wird im 1. Quartal 2022 durchgeführt, um die Notwendigkeit der Maßnahme zu prüfen. Nach Auswertung der Ergebnisse wird der Magistrat berichten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zur Prüfung der Anregung ist eine Verkehrserhebung notwendig, die im
- Quartal 2022 durchgeführt wird. Nach Auswertung der Ergebnisse wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2021OFOF 178/6Höchst: Entschärfung des gefährlichen Kreuzungsbereiches (Kurmainzer Straße/Auerstraße) durch Schaffung einer FußgängerampelanlageOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 26. Oktober 2021OMOM 861Höchst: Entschärfung des gefährlichen Kreuzungsbereiches (Kurmainzer Straße/Auerstraße) durch Schaffung einer FußgängerampelanlageDirektanregung
- 14. Februar 2022Sie sind hierSTST 350Höchst: Entschärfung des gefährlichen Kreuzungsbereiches (Kurmainzer Straße/Auerstraße) durch Schaffung einer FußgängerampelanlageStellungnahme
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1893Höchst: Entschärfung des gefährlichen Kreuzungsbereiches (Kurmainzer Straße/Auerstraße) durch Schaffung einer FußgängerampelanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab