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Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz

Vorlagentyp: STMagistrat
51 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Bedenken der Anwohner zur Entwässerung und Starkregen verstanden und erläutert die bestehenden Herausforderungen im Kanalnetz. Es wird betont, dass neue Bauvorhaben so geplant werden sollen, dass kein Regenwasser in das Kanalnetz eingeleitet wird, um die hydraulische Situation zu verbessern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann die Bedenken der Anwohnerschaft zur lokalen Nachverdichtung im Hinblick auf das Thema Entwässerung und Starkregen verstehen. Dem Magistrat ist bekannt, dass es in den letzten Jahren im Bereich der östlichen Severusstraße zu Überflutungen durch Starkregen, zum Überstau aus Abwasserschächten und zum Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen kam. Es wurden in der Folge Untersuchungen zu Fehlanschlüssen durchgeführt und ein Kanalprojekt in der Severusstraße umgesetzt.

Der Stadtteil Heddernheim wird im klassischen Trennsystem entwässert. Das auf den privaten und öffentlichen Flächen anfallende Schmutz- und Regenwasser wird in separaten Kanälen abgeleitet, welche in der Regel parallel verlaufen. Während das in den Schmutzwasserkanälen gesammelte Schmutzwasser letztendlich der Kläranlage zugeführt wird, wird das in den Regenwasserkanälen gesammelte Regenwasser über mehrere Einleitstellen in die Nidda geführt.

Die Ergebnisse der aktuell fertig gestellten Kanalnetzberechnung zeigen, dass das bestehende Schmutzwassersystem in Heddernheim im Bereich Severusstraße, Nesselbuschstraße und In der Römerstadt ausreichend dimensioniert ist. Im Regenwassersystem gibt es lokale hydraulische Engpässe mit rechnerischem Überstau. Die noch folgende hydraulische Sanierungsplanung wird aufzeigen, wo und in welchem Umfang hydraulische Netzertüchtigungen erforderlich sind.

Die Einleitung von Regenwasser von neuen Bauvorhaben wird im Rahmen des Anschlussgenehmigungsverfahrens geprüft. Bei neuen Vorhaben wird grundsätzlich vorgegeben, dass kein Regenwasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Gemäß der aktuellen Wassergesetzgebung soll Regenwasser auf den Flächen verbleiben, auf denen es anfällt, und bewirtschaftet werden. Sollte dies auf dem jeweiligen Grundstück nicht umsetzbar sein, wird ausnahmsweise eine Einleitung - jedoch mengenmäßig beschränkt - zugelassen. Da anfallendes Regenwasser auf Grundstücken mit Bestandsbebauung überwiegend ungedrosselt in das Kanalnetz eingeleitet wird, kann die hydraulische Situation lokal gegebenenfalls sogar etwas verbessert werden, wenn auf einem bestehenden Grundstück ein neues Bauvorhaben realisiert wird.

Die Starkregenvorsorge ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Stadt zusammen mit den Eigentümern und Eigentümerinnen (Eigenvorsorge auf dem Grundstück). Es liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, ihre Gebäude einerseits gegen Rückstau aus dem Kanal (korrekt ausgeführte und funktionsfähige Rückstausicherung sowie intakte Grundstücksentwässerungsanlagen) und andererseits gegen die oberflächige Überflutung zu sichern. Kritische Bereiche sind hier zum Beispiel Lichtschächte oder Kellereingänge. Dieser Objektschutz im Rahmen der privaten Starkregenvorsorge ist insbesondere dann wichtig, wenn die Grundstücke topographisch tiefer als die Straßenoberkante oder am Hang liegen.

Bisher wurde für die Liegenschaft noch kein Bauantrag gestellt. Es fanden lediglich verschiedene Bauberatungen hinsichtlich einer möglichen Bebauung statt. Der derzeitige Planungsstand beinhaltet einen Anteil an gefördertem Wohnraum. Sofern dieser verwirklicht wird, ist eine entsprechende Befreiung vom Planungsrecht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2022VV 286Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76Anfrage
  2. 20. Januar 2022VV 287Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in HeddernheimAnfrage
  3. 19. April 2022STST 909Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76Stellungnahme
  4. 6. Mai 2022STST 1083Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in HeddernheimStellungnahme
  5. 22. Juni 2022OFOF 178/8Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das KanalnetzOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 7. Juli 2022VV 448Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das KanalnetzAnfrage
  7. 9. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 Wochen
    STST 34Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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