Anstelle Abenteuerspielplatz Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter Bogen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 348
Betreff:
Anstelle Abenteuerspielplatz Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter Bogen
Die Fläche für den angeregten Radverkehrsgarten mit Lehrpfad befindet sich in einer laut Bebauungsplan Nr. 515 öffentlichen Grünfläche, in der eine Versiegelung des Bodens nicht statthaft ist.
Eine Umsetzung der Anregung, auch in der beispielhaft genannten Ausführung, würde jedoch eine mindestens teilweise Versiegelung erfordern.
Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, der Anregung nicht Folge leisten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2009OFOF 848/10Anstelle Abenteuerspielplatz - Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 24. November 2009OMOM 3785Anstelle Abenteuerspielplatz - Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter BogenDirektanregung
- 18. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 348Anstelle Abenteuerspielplatz Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab