Anstelle Abenteuerspielplatz - Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter Bogen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zum Zeitpunkt des Verfahrens - Aufstellungsbeschluss vom 16.09.1982 bis Inkrafttreten am 21.01.1997 des Bebauungsplans B 515 - hat die Frage der Notwendigkeit zur Errichtung eines „Radverkehrsgarten“ keine übergeordnete Rolle gespielt und fand somit bei der Flächennutzung keine Berücksichtigung. Zwischenzeitlich nimmt das Verkehrsmittel „Fahrrad“ aber erheblich an Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstreicht mit der Vorlage des nationalen Radverkehrsplans ihren politischen Gestaltungswillen zur Förderung des Radverkehrs als Teil einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung. Das Fahrrad ist ein wichtiges Verkehrsmittel auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Mobilität. Es ist erwiesenermaßen ein umwelt-, sozialverträgliches und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel. Für die Stadtluft hat es positive Auswirkungen, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger statt des Autos öfters das Fahrrad benutzen würden. Für Kinder und Jugendliche sollte es u. a. weiterhin das zentrale Verkehrsmittel zur Erweiterung ihres Aktionsradius werden bzw. bleiben. Doch ist die Nutzung des Fahrrads im Autoverkehr nicht ohne Risiko. Damit Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene sich im Straßenverkehr sicher bewegen können, sind das frühzeitige Erlernen und Auffrischen von Verkehrsregeln in der Praxisanwendung auf dem dann entstehenden Gelände des „Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter Bogen“ gegeben. Der Standort bietet optimale Vorraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens:
a) Zentrale Lage im Frankfurter Bogen, aber auch gut erreichbar von den neu entstandenen Wohngebieten wie New Betts, Edwards Garden und Frankfurter Berg-Townside mit der entsprechend dazugehörigen Anzahl von Bürgerinnen und Bürger und deren Kinder;
b) Der Standort liegt im verkehrsberuhigten Bereich;
c) In unmittelbarer Umgebung befinden sich mehrere Schulen und Kindertagesstätten;
d) Die Nutzung der Anlage führt nicht zu einer höheren Geräuschbelastung für die Anlieger/ innen, da sich der Verkehrsgarten in der Randlage des Wohngebietes befinden würde; Die Fläche ist bis zum heutigen Tag der endgültigen Nutzung noch nicht zugeführt und kann somit noch neu beplant werden.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2009, OF 848/10
Betreff:
Anstelle Abenteuerspielplatz - Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter Bogen
Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern die Einrichtung eines öffentlich frei zugänglichen "Radverkehrsgarten mit Lehrpfad“ im Bereich hinter der Liesel-Oestreicher-Schule in der Boskoopstraße im Frankfurter Bogen konzeptionell zu prüfen.
Weiterhin sollte die Ausführung geprüft werden, bei der kein/e Betreiber/in erforderlich ist.
Beim Ausgestalten der erforderlichen Fahrbahn sind ökologische Grundsätze dem Vorrang einzuräumen, wie z. B. die Fahrbahnbefestigung ist aus einer wassergebundenen Decke, wie im Grüngürtelbereich angewendet, herzustellen und für die Fahrbahnmarkierungen könnten Baumaterialien wie z. B. Pflastersteine, Kantensteine und Rasengittersteine zur Anwendung kommen.
Begründung:
Zum Zeitpunkt des Verfahrens - Aufstellungsbeschluss vom 16.09.1982 bis Inkrafttreten am 21.01.1997 des Bebauungsplans B 515 - hat die Frage der Notwendigkeit zur Errichtung eines "Radverkehrsgarten“ keine übergeordnete Rolle gespielt und fand somit bei der Flächennutzung keine Berücksichtigung. Zwischenzeitlich nimmt das Verkehrsmittel "Fahrrad“ aber erheblich an Bedeutung zu.
Die Bundesregierung unterstreicht mit der Vorlage des nationalen Radverkehrsplans ihren politischen Gestaltungswillen zur Förderung des Radverkehrs als Teil einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung.
Das Fahrrad ist ein wichtiges Verkehrsmittel auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Mobilität. Es ist erwiesenermaßen ein umwelt-, sozialverträgliches und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel.
Für die Stadtluft hat es positive Auswirkungen, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger statt des Autos öfters das Fahrrad benutzen würden.
Für Kinder und Jugendliche sollte es u. a. weiterhin das zentrale Verkehrsmittel zur Erweiterung ihres Aktionsradius werden bzw. bleiben.
Doch ist die Nutzung des Fahrrads im Autoverkehr nicht ohne Risiko.
Damit Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene sich im Straßenverkehr sicher bewegen können, sind das frühzeitige Erlernen und Auffrischen von Verkehrsregeln in der Praxisanwendung auf dem dann entstehenden Gelände des "Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter Bogen“ gegeben.
Der Standort bietet optimale Vorraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens:
a) Zentrale Lage im Frankfurter Bogen, aber auch gut erreichbar von den neu entstandenen Wohngebieten wie New Betts, Edwards Garden und Frankfurter Berg-Townside mit der entsprechend dazugehörigen Anzahl von Bürgerinnen und Bürger und deren Kinder;
b) Der Standort liegt im verkehrsberuhigten Bereich;
c) In unmittelbarer Umgebung befinden sich mehrere Schulen und Kindertagesstätten;
d) Die Nutzung der Anlage führt nicht zu einer höheren Geräuschbelastung für die Anlieger/ innen, da sich der Verkehrsgarten in der Randlage des Wohngebietes befinden würde;
Die Fläche ist bis zum heutigen Tag der endgültigen Nutzung noch nicht zugeführt und kann somit noch neu beplant werden.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2009Sie sind hierOFOF 848/10Anstelle Abenteuerspielplatz - Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 24. November 2009OMOM 3785Anstelle Abenteuerspielplatz - Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter BogenDirektanregung
- 18. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 348Anstelle Abenteuerspielplatz Errichtung Radverkehrsgarten mit Lehrpfad im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und LINKE. (= Ablehnung)