Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke?
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 343
Betreff: Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke? Zu Ziffer 1.: Das Grundstück ist rundherum mit Zäunen gesichert, sodass Unbefugten der Zutritt nicht ohne weiteres möglich ist. Eine Gefahr geht insoweit nicht von dem Grundstück aus. Betreffend der auf dem Grundstück gelagerten Gegenstände hat das Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und im Sommer 2015 mittels Ersatzvornahme akut gefährdende Gegenstände entfernen lassen. Zwecks Beseitigung der weiteren gelagerten Gegenstände wurde dem Nutzer des Grundstücks eine Beseitigungsanordnung zugestellt, der dieser jedoch nicht nachgekommen ist. Das Regierungspräsidium prüft daher derzeit weitere Schritte. Zu Ziffer 2.: Die Grundstücke der Gaststätte "Römerschänke" liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne NW 82c Nr. 3 "Römerstadt-Ost" vom 21.06.1977 und NW 62a Nr. 2 "Nordweststraße" vom 27.06.1967 mit den Festsetzungen "Dauerkleingärten" bzw. Dauerkleingartengebiet". Sie sind Teil des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main", Zone I. Möglich sind der Rückbau oder die Nutzung des vorhandenen Gebäudes Hadrianstraße 48 im Rahmen des durch die Baugenehmigung bestehenden Bestandsschutzes. Darüberhinausgehende großflächige Erweiterungen oder die komplette Umnutzung zu Wohnungen sind durch die Bebauungsplanfestsetzungen nicht gedeckt. Seitens des Magistrates besteht leider keine Möglichkeit, auf eine zeitnahe Nutzung des Grundstücks hinzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2011VV 15Stadtbahnquerung in HeddernheimAnfrage
- 3. August 2015STST 1110Einrichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim-SüdStellungnahme
- 20. Oktober 2015OFOF 651/8Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. November 2015VV 1504Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke?Anfrage
- 15. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 249 WochenSTST 343Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab