Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass das Gebäude in der Königsberger Straße 6 im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben steht und nicht für städtische Zwecke erworben werden kann. Zukünftige Nutzungen sind auf die Ertüchtigung von Teilbereichen beschränkt, während eine Wohnnutzung ausgeschlossen ist.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Liegenschaft Königsberger Straße 6 befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und wird weiterhin für den eigenen Bedarf genutzt. Hierzu werden zukünftig Teilbereiche des Gebäudes ertüchtigt. Ein Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt oder einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ist derzeit nicht möglich. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof weist die Königsteiner Straße 6 als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) = 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) = 1,8 aus. Eine Wohnnutzung ist hier nicht zulässig, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke können ausnahmsweise zugelassen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2019OFOF 386/7Leerstehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 13. August 2019OMOM 4875Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machenDirektanregung
- 21. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 340Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab