Änderung der Schulbezirksgrenzen der Astrid-Lindgren-Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 33
Betreff: Änderung der Schulbezirksgrenzen der Astrid-Lindgren-Schule Die Überlegungen der Astrid-Lindgren-Schule zur Änderung ihres Schulbezirkes sind im Stadtschulamt aufgenommen worden. Sie beinhalten eine Übernahme von Straßenzügen der Holzhausenschule, die ihrerseits entlastet würde, und eine Abgabe von Straßenzügen an die Diesterwegschule mit entsprechender Aufnahmekapazität. Die Anpassung der Schulbezirke soll nach Wunsch der Astrid-Lindgren-Schule in einem Umfang erfolgen, der die jetzige Vierzügigkeit der Schule nicht überschreitet. Auch das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Schule in ihren Bemühungen und wäre mit einer Änderung der Schulbezirksgrenzen grundsätzlich einverstanden. Die Prüfungen einer veränderten regionalen Zuständigkeit der jeweiligen Schulen sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2010OFOF 1323/9Änderung der Schulbezirksgrenzen der Astrid-Lindgren-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2010VV 1456Änderung der Schulbezirksgrenzen der Astrid-Lindgren-SchuleAnfrage
- 10. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 33Änderung der Schulbezirksgrenzen der Astrid-Lindgren-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab