Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 334
Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-Straße Die Grundsanierung der Otto-Brenner-Straße wurde bereits Ende 2011 abgeschlossen. Dabei wurde auf den Einbau einer Fahrbahnschwelle verzichtet. Dem Anbringen von Fahrbahnschwellen oder Fahrbahnerhöhungen wird wegen der entstehenden Immission nur in besonderen Situationen entsprochen. Um jedoch dem Anliegen des Ortsbeirates auf eine Beruhigung der Verkehrssituation entsprechen zu können, wurde ein versetztes Parken in der Otto-Brenner-Straße eingerichtet. Hierdurch wurden eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit sowie eine Erhöhung der ausgewiesenen Stellplätze erreicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2011OFOF 177/6Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011OMOM 463Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-StraßeDirektanregung
- 24. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 334Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Otto-Brenner-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab