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Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse

Vorlagentyp: STMagistrat
64 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse am Kirchbergweg in Seckbach. Trotz eines Gestattungsvertrags mit der VGF ist eine Neupflanzung aufgrund der noch vorhandenen alten Schienen derzeit nicht möglich.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Eigentümerin der betreffenden Fläche am Kirchbergweg in Seckbach zwischen Wallfahrtsweg und Seckbacher Blitzweg ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Für die Neupflanzung von Bäumen auf Grundstücken der VGF gibt es seit 2010 einen Gestattungsvertrag. Für die in Rede stehende Fläche hat die VGF eine Neupflanzung von Bäumen gestattet.

Eine Baumpflanzung auf dieser Fläche ist nach Prüfung des Amtes für Straßenbau und Erschließung derzeit jedoch nicht möglich, da in diesem Gelände die alte Schienen noch liegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2022OFOF 354/11Baumpflanzung entlang der StraßenbahntrasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3216Baumpflanzung entlang der StraßenbahntrasseDirektanregung
  3. 9. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 64 Wochen
    STST 332Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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