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Grundwasserbildung auf den Praunheimer und Niederurseler Feldern verbessern

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verbesserung der Grundwasserbildung auf landwirtschaftlichen Flächen in den Praunheimer und Niederurseler Feldern. Es werden Maßnahmen zur Reduzierung von Nitrateinträgen und zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes vorgeschlagen, um die Grundwasserqualität zu verbessern.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Grundwasserneubildung ist auf landwirtschaftlichen Flächen sehr hoch, eine weitere Steigerung nur begrenzt möglich. Der Grundwasserschutz bei landwirtschaftlichen Nutzungen bezieht sich vor allem auf qualitative Aspekte. Er soll vorrangig durch das geltende Fachrecht, durch Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie - in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen - durch Schutzgebietsverordnungen gewährleistet werden. Ergänzend können Kooperationsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und landwirtschaftlichen Betrieben geschlossen werden. Es handelt sich dabei um freiwillige privatrechtliche Vereinbarungen zumeist mit dem Ziel der Verringerung von Nitrat- und Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser mittels Beratung zur grundwasserschonenden Bewirtschaftungsweise. Aktuell werden die düngegesetzlichen Regelungen des landwirtschaftlichen Fachrechts sehr umfangreich angepasst. Die Änderungen der novellierten Düngeverordnung des Bundes (DüV) zielen darauf, die landwirtschaftlichen Nitrateinträge zu reduzieren und so eine Verbesserung der Grundwasserqualität zu erreichen. Künftig werden weitreichende Vorgaben zum Aufbringen von Düngern, zu Untersuchungen hinsichtlich Düngebedarfs und zu Dokumentationen der aufgebrachten Nährstoffmengen gemacht. Auf der Grundlage der DüV sollen insbesondere die Entwicklungen nitratbelasteter Gebiete besser überwacht und den Nitratbelastungen im Grundwasser entgegengewirkt werden. Für die Überwachung der Einhaltung des Fachrechts sind die für Landwirtschaft zuständigen Behörden (hier: Amt für ländlichen Raum des Hochtaunuskreises) verantwortlich. Es ist davon auszugehen, dass in der hessischen Umsetzung der neuen Düngeverordnung im Jahr 2021 Teile des Einzugsgebiets der Trinkwassergewinnung von Praunheim II als mit Nitrat im Sinne des §13 DüV belastet (sogenannte Rote Gebiete) ausgewiesen werden. In diesen Gebieten werden besondere Anforderungen zum Gewässerschutz für die dort wirtschaftenden Landwirte vorgegeben. In einzelnen Grundwassermessstellen und Brunnen im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Praunheim II sind Befunde von Nitrat über der Qualitätsnorm von 50 mg/l und einzelne Positivbefunde von Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Abbauprodukten nachweisbar. Trotzdem wird der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie als im gutem Zustand eingestuft. Somit wurde auch kein Maßnahmengebiet ausgewiesen, in welchem gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Intensivberatungen durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen angeboten würden. In Bereichen zur Trinkwassergewinnung wird in der Regel der besondere Grundwasserschutz durch spezifische Vorgaben an landwirtschaftliche Nutzungen verfolgt, die in Hessen durch die Regierungspräsidien in einer Schutzgebietsverordnung rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Die Bewirtschaftungsvorgaben werden hierin differenziert nach Lage der landwirtschaftlichen Nutzflächen in den Wasserschutzgebietszonen II und III (nach Entfernung von den Trinkwassergewinnungsbrunnen) sowie nach dem vor Schutzgebietsausweisung zu ermittelnden Nitrataustragsvermögen des Bodens festgelegt. Das Trinkwasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlagen des Wasserwerks Praunheim II befindet sich noch im Festsetzungsverfahren. Derzeit laufen Erkundungsmaßnahmen mit Bohrungen und Neubau von Grundwassermessstellen, deren Erkenntnisse die Voraussetzung für eine Abgrenzung des Wasserschutzgebiets bilden. Ein Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens steht nach Information durch die hierfür zuständige Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt derzeit nicht fest. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die angesprochenen Flächen im Untersuchungsgebiet der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest liegen. Im laufenden Verfahren der Voruntersuchung wurde ein geohydrologisches Gutachten beauftragt. Hierin sollen die Rahmenbedingungen geklärt werden, um bei einer möglichen Bebauung im Plangebiet den Eingriff in die Grundwasserneubildungsrate zu minimieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2020OFOF 572/8Grundwasserbildung auf den Praunheimer und Niederurseler Feldern verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. September 2020OMOM 6563Grundwasserbildung auf den Praunheimer und Niederurseler Feldern verbessernDirektanregung
  3. 11. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 32Grundwasserbildung auf den Praunheimer und Niederurseler Feldern verbessern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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