Fußweg am Borngelände
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte auf die Komplexität des Themas oder auf fehlende Informationen hinweisen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2019OFOF 208/14Fußweg am BorngeländeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2019OMOM 5116Fußweg am BorngeländeDirektanregung
- 21. Februar 2020Sie sind hierSTST 329Fußweg am BorngeländeStellungnahme
- 3. August 2020STST 1375Fußweg am BorngeländeStellungnahme
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1984Fußweg am BorngeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab