Fußweg am Borngelände
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme festgestellt, dass in der Angelegenheit des Fußwegs am Borngelände ein Abstimmungsbedarf zwischen den Ämtern besteht. Nach der Abstimmung wird der Magistrat unaufgefordert antworten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
In der o. g. Sache besteht ämterübergreifend Abstimmungsbedarf. Nach erfolgter Abstimmung wird der Magistrat unaufgefordert antworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2019OFOF 208/14Fußweg am BorngeländeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2019OMOM 5116Fußweg am BorngeländeDirektanregung
- 21. Februar 2020STST 329Fußweg am BorngeländeStellungnahme
- 3. August 2020Sie sind hierSTST 1375Fußweg am BorngeländeStellungnahme
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1984Fußweg am BorngeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab