Kunstrasenplatz für die Bonameser Vereine
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 326
Betreff: Kunstrasenplatz für die Bonameser Vereine Die Sportanlage Bonames wird vom SV Bonames betreut, die Sportanlage verfügt über ein Umkleide- und Funktionsgebäude, einen 2010 erstellten Kunstrasenplatz und ein nicht normgerechtes Rasenspielfeld in naturnaher Bauweise. Die Sportanlage wird derzeit vom SV Bonames und dem FC Sandzak genutzt. Mit dem Sonderbauprogramm Kunstrasen hat sich der Magistrat vorgenommen, allen Sportanlagen im Stadtgebiet einen Kunstrasenplatz zu bauen. Die Prioritäten liegen jedoch darin, auf den Sportanlagen einen Kunstrasenplatz zu bauen, die noch nicht über einen Kunstrasenplatz, aber z.B. nur über einen Tennenplatz verfügen. Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasenplätzen versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit z.B. die aktuellen Mitgliederzahlen, die gemeldeten Mannschaften, Aktivitäten, Spielbetrieb, Turniere und Nutzung von Schulen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2018OFOF 552/10Kunstrasenplatz für die Bonameser VereineOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. August 2018OAOA 283Kunstrasenplatz für die Bonameser VereineAnregung
- 8. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 326Kunstrasenplatz für die Bonameser VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab