Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-Brücke
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2011, ST 326
Betreff: Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht vor der Sanierung des Frankensteiner Platzes entsprechen zu können. Ein vorher angelegter Fußgängerüberweg würde dessen Signalisierung erfordern, welche in die Signalisierung des gesamten Knotenpunktes integriert werden müsste. Dies ist auf Grund des technischen Zustands und Alters des gegenwärtigen Schaltgeräts, auch als Provisorium, leider nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2010OFOF 1182/5Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2010OMOM 4720Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-BrückeDirektanregung
- 17. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 326Fehlende Ampel an der Ignatz-Bubis-BrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab