Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring, um einen barrierefreien Ausbau zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Haltestellenabstände optimieren und Emissionen reduzieren. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Anbindung an den ÖPNV für die Anwohner.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Fritz-Schubert-Ring — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Neues zu Fritz-Schubert-Ring per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Haltestellepaar "Heinrich-Bingemer-Weg" in Enkheim liegt an der Einmündung Fritz-Schubert-Ring/Heinrich-Bingemer-Weg und bindet die Anwohner der Straßen in beiden Fahrtrichtungen an den ÖPNV (Linie 42) an. Vor dem Hintergrund des barrierefreien Ausbaus der vorherigen und nachfolgenden Haltestellen sind Änderungen der Haltestellenabstände vorgesehen. Die vorherige Haltestelle "Riedbad" muss für den barrierefreien Ausbau aus fahrgeometrischen Gründen weiter nach Norden vor den Eingang des Riedbads verlegt werden. Durch die Verschiebung der Haltestelle nach Norden ergibt sich ein neuer Haltestellenabstand von ca. 520 m. Die nachfolgende Haltestelle "Am Bächelchen" befindet sich aktuell auf einem Brückenbauwerk, weshalb ein barrierefreier Ausbau an dieser Stelle nicht umgesetzt werden kann. Für den Ausbau soll diese deshalb weiter nach Westen hinter die Einmündung "Am Königshof" verschoben werden, was den Haltestellenabstand zur Haltestelle "Heinrich-Bingemer-Weg" auf ca. 340 m vergrößert. Der vom Ortsbeirat gewünschte Standort gegenüber der Hausnummer 49 hätte zu der Haltestelle "Riedbad" (neu) einen Haltestellenabstand von lediglich ca. 200 m, zu der Haltestelle "Am Bächelchen" (neu) ca. 660 m. Am vorgeschlagenen Standort im Bereich der Hausnummer 49 hat die Straße eine Längsneigung von rund 11 %, sodass hier ein barrierefreier Ausbau nicht möglich ist (> 6 %). Um Emissionen wie Geräuschentwicklung und Abgase zu reduzieren, soll unabhängig vom barrierefreien Ausbau ein Halt- und Anfahrvorgang auf dieser starken Steigung vermieden werden. Zudem existiert am gewünschten Haltestellenstandort nur eine einseitige Bebauung mit entsprechend weniger Anwohnern, weshalb durch die Verlegung keine zusätzliche Erschließungsfunktion entsteht. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Riedbad" und "Heinrich-Bingemer-Weg", unbeachtet der genannten Ausschlusskriterien für den gewünschten Standort, aufgrund der damit verbundenen Fahrzeitverlängerung ausgeschlossen ist, da die für einen weiteren Halt benötigte Zeit nicht mit der Fahrplangestaltung zu vereinen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2020OFOF 329/16Verlegung der Bushaltestelle im „Fritz-Schubert-Ring“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2020OMOM 6629Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-RingDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 324Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-RingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab