Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 323
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101) Der Berkersheimer Weg ist im angesprochenen Abschnitt Teil einer Tempo 30-Zone. Unmittelbar vor dem Kinderzentrum Berkersheimer Weg befindet sich ein Fußgängerüberweg. Das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit hat im Jahr 2015 insgesamt 15 Geschwindigkeitskontrollen im Bereich des Kinderzentrums durchgeführt. Zu allen Tageszeiten lag die durchschnittliche Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich zwischen neun und elf Prozent. Da der genannte Abschnitt des Berkersheimer Wegs zum Schulweg gehört, werden auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 907/10Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ.101)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2015OMOM 4782Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101)Direktanregung
- 15. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 323Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab