Planung zur Umgestaltung des Platzes und der Straße an der Staufenmauer
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Neues zu An der Staufenmauer per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 319
Betreff: Planung zur Umgestaltung des Platzes und der Straße an der Staufenmauer Der Platz an der Staufenmauer soll zukünftig mit bis zu drei Stufen vom Fahrbahnbereich abgetrennt werden. Die Stufen werden dabei zu den Platzrändern hin an Höhe verlieren, um eine barrierefreie Zugänglichkeit des Platzbereiches an den Rändern zu gewährleisten. Die Befahrbarkeit des Platzbereiches und damit auch unerwünschtes Parken kann durch diese Maßnahme vollständig verhindert werden. Der Platz an der Staufenmauer soll zukünftig größer werden als im Bestand und sich auf Teile der heutigen Fahrbahn der Platzüberfahrt ausdehnen. Um dies zu erreichen wird ein Mauerbogen der Staufenmauer im Bereich der Ausfahrt aus der Straße An der Staufenmauer dem Platzbereich zugeschlagen. Nur noch einer der beiden offenen Bögen dient damit als Zu- und Ausfahrt für die Straße An der Staufenmauer. Durch diese Maßnahme ergibt sich im Bereich der Mauer eine Engstelle, an der der ausfahrende Verkehr bevorrechtigt werden kann. Diese Maßnahme erschwert die Zufahrt in diesen Bereich. In der Straße An der Staufenmauer sind zudem in der Planung keine öffentlichen Stellplätze mehr vorgesehen. Diese Maßnahme soll dazu dienen den Parksuchverkehr in diesem Bereich zu reduzieren. Vorsätzliches Falschparken, das im Bestand zu beobachten ist, kann damit jedoch nicht verhindert werden. Ein Einrichten eines versenkbaren Pollers oder anderer Systeme, die einen Zugang nur mit Berechtigung erlauben, ist an dieser Stelle jedoch nicht zielführend. Aufgrund der Zufahrt zu einer privaten Stellplatzanlage sowie der notwendigen Andienung der anliegenden Geschäfte, müsste der Zugang einer breiten Personenzahl eingeräumt werden. Dies würde nach Meinung des Magistrats ebenfalls eine Fehlnutzung der Systeme nach sich ziehen. Bauliche Maßnahmen, wie hohe Bordsteine oder eine große Anzahl Poller sind wiederum nicht mit den Gestaltungs- und Aufwertungszielen für diesen Bereich zu vereinbaren, Der Magistrat ist der Auffassung, dass eine verbesserte Gestaltung in Verbindung mit der zukünftigen Stellplatzsituation und der Einschränkung der Zufahrt im Bereich der Staufenmauer bereits ausreichende Maßnahmen zur Eindämmung von Parksuchverkehr und Falschparkern darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2012MM 209Planung zur Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An der StaufenmauerMagistratsvortrag
- 30. Oktober 2012OAOA 266Planung zur Umgestaltung des Platzes und der Straße An der Staufenmauer Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 209Anregung
- 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 319Planung zur Umgestaltung des Platzes und der Straße an der StaufenmauerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab