Stand der unerledigten Bebauungspläne
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 319
Betreff:
Stand der unerledigten Bebauungspläne
Auflistung des aktuellen Sachstands und der ursprünglichen Zielsetzung folgender Bebauungsplanverfahren:
Projekt Nr. B 536:
Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren mit niedriger Priorität eingestuft. Ziel ist die Sicherung der Grün- und Freiflächen als Grünspange zwischen Innenstadt und Volkspark Niddapark. Die öffentliche Auslegung war 1985. Heute ist ein großer Teil der Flächen Bestandteil des Frankfurter Grüngürtels, bzw. liegen im Landschaftsschutzgebiet. Das Projekt hat zur Zeit keine Priorität.
Projekt Nr. B 746
Das Bebauungsplanverfahren diente der Sicherung der Freizeitgärten Am Lindenbaum. Die öffentliche Auslegung war 1997. Der Bereich ist heute Bestandteil des Frankfurter Grüngürtels. Das Projekt hat zur Zeit keine Priorität.
Projekt Nr. B774
Das Bebauungsplanverfahren diente der Sicherung zweier Flächen für Freizeitgärten. Die öffentliche Auslegung war Anfang 1998. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet, wird aber nicht von der Grüngürtelverfassung der Stadt Frankfurt erfasst. Das Projekt hat zur Zeit keine Priorität.
Projekt Nr. B 813
Das Bebauungsplanverfahren (Aufstellungsbeschluss 2001) wird die Planung und Bebauung von Teilen des Hildenfelds nördlich des Frankfurter Bergs regeln. Die Stadt Frankfurt kann zur Zeit noch auf andere Neubaugebiete zurück greifen. Deshalb hat dieses Verfahren keine Priorität.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2009OFOF 1092/9Stand der unerledigten BebauungspläneOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2009VV 1168Stand der unerledigten BebauungspläneAnfrage
- 18. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 319Stand der unerledigten BebauungspläneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab