Nied: Aufstellung von Hinweisschildern an den Gewässern Grill'scher Altarm, Waldspitze, Kellerseck und Kollmannweiher
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht die Aufstellung von Hinweisschildern an den Gewässern als nicht notwendig an, da die Regelungen unabhängig von den Schildern eingehalten werden müssen. Stattdessen wird empfohlen, dass der Pächter der Gewässer aktiv auf die Bevölkerung zugeht, um Verhaltensänderungen zu fördern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich sind Beschilderungen durch die Eigentümerin oder den Eigentümer beziehungsweise in Absprache mit dieser oder diesem vorzunehmen.
Das Aufstellen von Hinweisschildern, wie vom OBR 06 beschrieben, hält der Magistrat für nicht notwendig. Die in der Anregung aufgeführten Regelungen sind unabhängig von den gewünschten Hinweisschildern einzuhalten. Widerrechtliche Handlungen (etwa Angeln ohne erforderliche Berechtigung), stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann. Nach allen Erfahrungen ist das Aufstellen von Schildern auch deshalb nicht zielführend, weil sich ein erheblicher Teil der Bevölkerung von entsprechenden Hinweisen nicht beeinflussen lässt. Deshalb erachtet der Magistrat es als sinnvoller, dass der Pächter der Gewässer die betreffenden Menschen regelmäßig aktiv anspricht und für die gewünschte Verhaltensänderung wirbt.
Wenn der Angelverein Frankfurt-Nied e.V. 1920 dennoch auf die Pflicht nach einem Angel- beziehungsweise Erlaubnisschein sowie auf eine Empfehlung zum Unterlassen des Fütterns hinweisen möchte, bietet der Magistrat Folgendes an: Der Verein kann seinen Entwurf mit der Naturschutzbehörde abstimmen, die für die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung zuständig ist, danach eine Genehmigung für die Schilder beantragen und diese nach Genehmigung eigenverantwortlich aufstellen.
Für die Konzeption, Auftragsvergabe, Aufstellung und Unterhaltung von Hinweisschildern an Angelgewässern sind weder personelle noch finanzielle Ressourcen vorhanden, noch ist eine Zuständigkeit des Magistrats gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2021OFOF 224/6Nied: Aufstellung von Hinweisschildern an den Gewässern Grill’scher Altarm, Waldspitze, Kellerseck und KollmannweiherOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021OMOM 1084Nied: Aufstellung von Hinweisschildern an den Gewässern Grill’scher Altarm, Waldspitze, Kellerseck und KollmannweiherDirektanregung
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 318Nied: Aufstellung von Hinweisschildern an den Gewässern Grill’scher Altarm, Waldspitze, Kellerseck und KollmannweiherStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab